Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RecoMetall Inh. Ozan Öztürk
Stand: 09.01.2026
1. Geltungsbereich, Begriffe
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Diese AGB gelten für alle Verträge über den Ankauf (Einkauf) und/oder Verkauf von Sekundärrohstoffen, Metallen, Schrott, Legierungen sowie vergleichbaren Materialien („Ware“) zwischen RecoMetall Inh. Ozan Öztürk („RecoMetall“) und Kunden/Lieferanten („Vertragspartner“).
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer handelt in Ausübung seiner gewerblichen/selbständigen Tätigkeit.
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Abweichende AGB des Vertragspartners gelten nur, wenn RecoMetall ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss (allgemein)
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Angebote/Preisindikationen von RecoMetall sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
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Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche/elektronische Bestätigung (z. B. Angebot/Bestätigung/Ankaufbeleg/Lieferschein/Gutschrift) oder
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tatsächliche Leistung (Übernahme/Annahme der Ware, Lieferung, Abholung, Auszahlung).
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TEIL A – ANKAUF (RecoMetall kauft Ware an)
3. Ankaufabläufe (zwei Praxisfälle)
3.1 Sofortankauf (Preis fix, ggf. Barzahlung vor Ort)
Ein Ankaufvertrag kommt zustande, sobald sich die Parteien über Ware und Preis einigen und die Ware übergeben wird (z. B. beim Kunden vor Ort oder am Betriebssitz).
3.2 Übernahme zur Sortierung/Verwiegung/Analyse (Preis später, ggf. Abschlag)
Wird Ware zunächst nur zur Prüfung übernommen (z. B. Abholung und Verwiegung später bei RecoMetall), kommt der Ankaufvertrag erst zustande, wenn
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RecoMetall den Ankaufpreis nach Sortierung/Verwiegung/ggf. Analyse mitteilt und der Vertragspartner zustimmt oder
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der Vertragspartner die Endabrechnung/ Auszahlung entgegennimmt.
Abschläge können vereinbart und später verrechnet werden.
4. Eigentum, Berechtigung, Herkunft
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Der Vertragspartner sichert zu, dass er Eigentümer der Ware ist oder zur Veräußerung berechtigt ist und dass die Ware frei von Rechten Dritter ist.
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RecoMetall darf bei Zweifeln geeignete Nachweise zur Identität/Herkunft/Berechtigung verlangen und den Ankauf ablehnen.
5. Sortierung, Fremdstoffe, Abzüge, Analyse
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Ware ist – soweit vereinbart/branchenüblich – sortenrein bereitzustellen/anzuliefern.
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RecoMetall darf Ware auf Fremdstoffe/Anhaftungen prüfen (z. B. Erde, Steine, Holz, Kunststoff, Gummi, Öl, Lack, Feuchtigkeit, Beton, Isolierung).
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Bei Fremdstoffen/Anhaftungen ist RecoMetall berechtigt, nach branchenüblicher Praxis
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Tara-/Fremdstoffabzüge vorzunehmen,
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Sortier-/Aufbereitungsaufwand zu berechnen,
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Ware ganz oder teilweise zurückzuweisen.
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Bei legierten Materialien/Elektronikschrott/Platinen u. Ä. können Analysewerte (z. B. Metallgehalte) zur Abrechnung herangezogen werden.
6. Verwiegung
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Maßgeblich ist das Gewicht der Ware auf einer geeichten Waage bei RecoMetall oder einer beauftragten Wiegestelle.
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Handelsübliche Wiegetoleranzen berechtigen nicht zur Beanstandung.
7. Unzulässige/gefährliche Stoffe – Zurückweisung
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Unzulässig (sofern nicht ausdrücklich und rechtssicher vereinbart) sind insbesondere: Druckbehälter/Gasflaschen/Feuerlöscher (auch „leer“), Munition/explosive Gegenstände, unbekannte Flüssigkeiten, Öl-/Chemikalienreste, kontaminierte Stoffe, radioaktive/strahlende Materialien.
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RecoMetall darf die Annahme verweigern und erforderliche Sicherheits-/Rechtsmaßnahmen veranlassen.
8. Abholung/Anlieferung, Gefahrübergang (Ankauf)
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Bei Anlieferung durch den Vertragspartner geht die Gefahr mit Abladung auf dem Gelände von RecoMetall über.
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Bei Abholung durch RecoMetall geht die Gefahr mit Übernahme am Abholort über.
9. Preis, Abrechnung, Zahlung (Ankauf)
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Vorab genannte Preise (Telefon/WhatsApp/E-Mail) sind – sofern nicht als Festpreis bestätigt – Richtwerte und stehen unter Vorbehalt von Sortierung/Verwiegung/ggf. Analyse.
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Zahlungsarten nach Vereinbarung: bar, Überweisung, Abschlag + Endabrechnung.
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RecoMetall kann Zahlung zurückhalten, bis erforderliche Angaben/Nachweise zur Berechtigung/Herkunft vorliegen.
TEIL B – VERKAUF (RecoMetall verkauft Ware)
10. Preise, Lieferung, Gefahrübergang (Verkauf)
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Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer (falls anwendbar), sofern nicht anders angegeben.
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B2B: Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur über.
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B2C: Die Gefahr geht erst mit Übergabe an den Verbraucher über.
11. Eigentumsvorbehalt (Verkauf)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von RecoMetall.
12. Mängelrechte
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B2C: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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B2B: Es gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB (unverzügliche Untersuchung/Rüge, sonst gilt die Ware als genehmigt).
TEIL C – SPEZIALREGELN FÜR B2C UND B2B
13. Widerrufsrecht (nur B2C und nur wenn gesetzlich anwendbar)
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Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (Telefon/WhatsApp/E-Mail/Online), soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Erlischt bei fehlender/fehlerhafter Belehrung spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt (§ 356 BGB).
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Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen in Anlage 1 und 2 (unten). Das Muster entspricht der gesetzlichen Anlage.
14. Aufrechnung/Zurückbehaltung (B2B)
Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
15. Haftung (B2C + B2B)
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Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RecoMetall nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
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Zwingende Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.
16. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Energie/Transport, Naturereignisse) verlängern sich Leistungsfristen angemessen; bei dauerhafter Unmöglichkeit sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
17. Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht (UN-Kaufrecht ausgeschlossen, soweit zulässig).
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Gerichtsstand (nur B2B): Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von RecoMetall, sofern der Vertragspartner Kaufmann/Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
RecoMetall Inh. Ozan Öztürk
Heerstraße 26
78554 Aldingen
Deutschland
